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Neue Gebührenordnung für tierärztliche Notdienst-Leistungen ab 2020

Warum gibt es eine neue Gebührenordnug für den tierärztlichen Notdienst?
Grund für die weitgehenden Änderungen ist, dass außerhalb der regulären Behandlungszeiten eine flächendeckende veterinärmedizinische Versorgung von Tieren in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist und häufig auch bereits schon nicht mehr möglich war. Tierärztekammern und Fachverbände hatten auf den möglichen Engpass bereits in den vergangenen Jahren mehrfach hingewiesen.
Das Patientenaufkommen während der Notdienste stieg in den vergangenen Jahren immer weiter an. Gleichzeitig gibt es immer weniger junge Tierärzte, die die enormen Belastungen während des Notdienstes leisten können und auch wollen. Engagierte und tatkräftige Mitarbeiter zu finden ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. In unserer Praxis sind wir froh, dass wir so hochmotivierte Tierärztinnen und Tiermedizinische Fachangestellte in unserem Team haben.
Hinzu kommt das Arbeitsschutzgesetz, an das auch wir Tierärzte uns halten müssen. Die maximale Arbeitszeit bei angestellten Tierärzten beträgt 10 Stunden. Dies bedeutet, dass während eines Notdienstes am Wochenende mehrere Tierärzte arbeiten müssen. Verstöße gegen das Arbeits-zeitgesetz werden mit sehr hohen Geldbußen bestraft. Häufig mussten Tierarztpraxen und Tierärztliche Kliniken aufgrund von personellen Engpässen ihren Notdienste aufgeben.
Aufgrund des hohen Personalaufkommens können die Kosten im Notdienst nur schwer gedeckt werden. Für viele Kliniken und kleinere Praxen ist der finanzielle Aufwand für einen Notdienst zu hoch.
Folglich bedeutet dies deutlich längere Fahr- und Wartezeiten mit Ihrem möglicherweise schwer erkrankten Tier, was wiederum eine Unzufriedenheit bei Ihnen als Tierhalter und auch Tierärzten bedeutet.
Auch wir registrieren, dass der tierärztliche Notdienst gebraucht wird und sind froh, dass der Notdienstes im Enzkreis und die Zusammenarbeit mit den Kollegen so gut funktioniert.
Auch in den nächsten Jahren möchten wir Ihnen weiterhin einen Notdienst anbieten können, bei dem sie sich gut mit Ihren Tieren aufgehoben fühlen können.
Was bedeutet die neue Gebührenordnung für mich als Tierhalter? Welche Kosten kommen auf mich als Besitzer zu?
Die wichtigsten Informationen für Sie kurz zusammengefasst:

Wichtig, die neuen Gebühren betreffen ausschließlich unsere tierärztlichen Notdienstleistungen! Es ändert sich für die regulären Sprechstundenzeiten also nichts.

  • für Behandlungen im Notdienst, die außerhalb der regulären Sprechzeiten erfolgen, wird eine Grundgebühr von 50 € netto fällig
  • die Abrechnung für Behandlungen im Notdienst erfolgt mindestens nach dem zweieinhalbfachen Gebührensatz
  • während des Notdienstes darf ein Tierarzt nun abhängig vom Aufwand den zweieinhalb- bis vierfachen Gebührensatz abrechnen
  • der Notdienst beginnt um 18 Uhr und endet um 8 Uhr des Folgetages.
    Natürlich müssen Sie als unsere Stammkunden in unserer regulären Sprechstunde bis 19 Uhr die Grundgebühren nicht entrichten und auch die Abrechnung erfolgt wie bisher für Sie gewohnt.
  • das Wochenende beginnt bereits Freitags um 18 Uhr und endet Montags um 8 Uhr.
    Unsere Samstags-Sprechstunde steht unseren Stammkunden weiterhin als reguläre Sprechzeit zur Verfügung. Hier müssen Sie ebenfalls die Grundgebühr nicht zusätzlich entrichten und auch unsere Abrechnung erfolgt wie bisher für Sie gewohnt.